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Bildungsserver > VERA.  > VERA8.  > Teilnahme bei sonderpädagogischem Fö...

Teilnahmebedingungen für Förderschulen und Schwerpunktschulen

An den Lernstandserhebungen der Klasse 8 (VERA8) nehmen alle Förderschulen teil, an denen Schülerinnen und Schüler in den Bildungsgängen Berufsreife oder Qualifizierter Sekundarabschluss I unterrichtet werden.

Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf an Schwerpunktschulen, die in den Bildungsgängen Berufsreife oder Qualifizierter Sekundarabschluss I unterrichtet werden sowie für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, die an weiterführenden Schulen in der Sek. I unterrichtet werden, die keine Schwerpunktschulen sind. 

Die betroffenen Schulen haben entsprechende Informationen zur Teilnahme erhalten. 

Für Schülerinnen und Schüler mit Seh- oder Hörbehinderungen werden besonders bearbeitete Testhefte zur Verfügung gestellt, die über die externer LinkLandesschulen für Gehörlose und Schwerhörige in Neuwied und externer LinkTrier, die externer LinkAugustin-Violet-Schule in Frankenthal, bzw. die externer LinkLandesschule für Blinde und Sehbehinderte in Neuwied angefordert werden können.

Bei Sehbehinderungen liegt die landesweite Zuständigkeit bei der Schule für Blinde und Sehbehinderte in Neuwied. Ansprechpartnerin ist Frau Olivia Jacobi (E-Mailjacobi.olivia(at)das-hier-loeschen.blindenschule-neuwied.de)

Bei Hörbehinderungen sind folgende Förderschulen zuständig:
Für den Schulaufsichtsbezirk Trier: Schule für Gehörlose und Schwerhörige Trier, Ansprechpartner: Herr Wolfgang Romann (E-MailRomann.Wolfgang(at)whcs.lsjv.rlp.de)

Für den Schulaufsichtsbezirk Koblenz: Schule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied, Ansprechpartnerin: Frau Sabine Flottmann (E-MailFlottmann.Sabine(at)lgs-neuwied.lsjv.rlp.de)

Für den Schulaufsichtsbezirk Neustadt: Augustin-Violet-Schule Frankenthal, Ansprechpartner: Herr Florian Maier (E-Mailf.maier(at)das-hier-loeschen.pih-ft.de)

Informationen zur Teilnahme und zum Nachteilsausgleich

  • Informationen zur Teilnahme und zum Nachteilsausgleich
  • Hinweise zur Ergebniseingabe bei sonderpädagogischem Förderbedarf

Weitere Informationen für Förderschulen und Schwerpunktschulen

Die Zugangsdaten sind den Schulen bekannt. Weitere Informationen für Förderschulen und Schwerpunktschulen in Rheinland-Pfalz finden Sie auf unseren Bildungsserverseiten zur externer LinkFörderschule und Inklusion.

Ansprechpartnerin für Förderschulen und Schwerpunktschulen im Bildungsministerium (BM) ist Frau Angelika Schaub.

Ministerium für Bildung
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz

Telefon: +49(6131) 16 - 2911
Telefax: +49(6131) 16 - 172911

E-Mail: E-Mailangelika.schaub(at)bm.rlp.de

Diesen Bereich betreut E-Mail an Johannes Miethner, PL. Letzte Änderung dieser Seite am 16. Dezember 2022. ©1996-2023 Bildungsserver Rheinland-Pfalz