Teilnahmebedingungen für Förderschulen und Schwerpunktschulen
Förderschulen mit Bildungsgang Grundschule sind verpflichtet, an den Vergleichsarbeiten teilzunehmen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf an Schwerpunktgrundschulen sowie für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, die an Grundschulen unterrichtet werden, die keine Schwerpunktschulen sind. Hinweise zur Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf und Hinweise zum Nachteilsausgleich sind dem hier abgelegten Dokument zu entnehmen.
Die betroffenen Schulen erhalten entsprechende Informationen zur Teilnahme.
Für Schülerinnen und Schüler mit Seh- oder Hörbehinderungen werden besonders bearbeitete Testhefte zur Verfügung gestellt, die über die Landesschulen für Gehörlose und Schwerhörige in Neuwied und
Trier, die
Augustin-Violet-Schule in Frankenthal, bzw. die
Landesschule für Blinde und Sehbehinderte in Neuwied angefordert werden können.
Bei Sehbehinderungen liegt die landesweite Zuständigkeit bei der Schule für Blinde und Sehbehinderte in Neuwied. Ansprechpartnerin ist Frau Olivia Jacobi ()
Bei Hörbehinderungen sind folgende Förderschulen zuständig:
Für den Schulaufsichtsbezirk Trier: Schule für Gehörlose und Schwerhörige Trier, Ansprechpartner: Herr Wolfgang Romann (Romann.Wolfgang(at)whcs.lsjv.rlp.de)
Für den Schulaufsichtsbezirk Koblenz: Schule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied, Ansprechpartnerin: Frau Sabine Flottmann (Flottmann.Sabine(at)lgs-neuwied.lsjv.rlp.de)
Für den Schulaufsichtsbezirk Neustadt: Augustin-Violet-Schule Frankenthal, Ansprechpartner: Herr Florian Maier (f.maier(at) pih-ft.de)